Bei der Domino´s 25 Minuten Lieferzeit handelt es sich um eine Kampagne, welche den Erhalt einer bestellten Pizza durch Auslieferung innerhalb einer Zeitspanne von 25 Minuten garantieren soll.
Der Kunde erklärt sich durch Aufgabe der Bestellung von einer Pizza mit der Geltung dieser Einlöse- und Teilnahmebedingungen einverstanden.
Kann diese Garantie gegenüber dem Kunden nicht eingehalten werden, bekommt der Kunde hierfür eine Kompensation in Form eines Gutscheines (Vouchers), dessen Wert von Domino’s nach eigenem Ermessen festgesetzt wird.
Diese Einlöse- und Teilnahmebedingungen beschreiben, wie sich die fragliche Lieferzeit berechnet, wie Kunden diese Lieferzeit überprüfen können und wie ein gegebenenfalls erhaltener Gutschein/Voucher eingelöst werden kann.
Die 25 Minuten Lieferzeit gilt ab der Zeit vom 05.10.2022 bis zum 30.09.2023 für Bestellungen die online über den Webshop www.dominos.de oder die Domino´s App getätigt wurden. Danach endet die Aktion, ohne dass es einer weiteren Mitteilung seitens Domino’s bedarf.
1. TEILNEHMENDE STORES
Die 25 Minuten Lieferzeit gilt nur in teilnehmenden Stores. Ob ein Store teilnimmt, kann der Kunde unter https://www.dominos.de/lieferzeit/teilnehmende-stores einsehen.
2. ÜBERPRÜFUNG DER LIEFERZEIT DURCH DEN KUNDEN
Auf der Website https://www.dominos.de/lieferzeit kann der Kunde auf Basis der Ermittlungen in dieser Ziffer 2. ab dem 5.10. bis zum 30.09.2023 möglich. selbstständig überprüfen, ob seine Lieferung verspätet war und ob er zum Erhalt eines Gutscheines/Vouchers für eine Gratis-Pizza zur Einlösung in dem teilnehmenden und für die Ausführung der Bestellung zuständigen Domino’s Store berechtigt ist. Die Überprüfung ist ab dem 05.10.2022 möglich.
Hierfür gibt der Kunde im entsprechenden Feld auf der Website https://www.dominos.de/lieferzeit seine für die entsprechende Bestellung gültige Bestellnummer ein. Diese findet er auf seiner Bestellbestätigung, sowie auf dem Kundenbeleg. Das System prüft, ob die Bestellung innerhalb der garantierten 25 Minuten geliefert wurde oder ob sie verspätet war, wobei die Grundlage hierfür die gemäß nachstehender Ziffer 3. errechnete Lieferzeit ist. Diese Funktion ist im Regelfall erst mindestens eine Stunde nach der Lieferung der ursprünglichen Bestellung verfügbar, unter Umständen auch später.
In Fällen, in denen die Bestellung laut systeminterner Berechnung nicht verspätet war, oder das entsprechende Lieferdatum außerhalb des Kampagnenzeitraumes liegt, die Bestellnummer nicht gefunden oder zugeordnet werden konnte (beispielsweise auf Grund eines Tippfehlers), der für die Ausführung der entsprechenden Bestellung zuständige Domino’s Store nicht an der Kampagne teilnimmt, oder der Kunde den Coupon bereits per E-Mail erhalten hat, erhält der Kunde im Rahmen der Überprüfung seiner Bestellung eine entsprechende Information.
War die Bestellung laut systeminterner Berechnung verspätet, so kann der Kunde sich den Coupon per E-Mail zusenden lassen. Hierzu wird die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse verwendet. Die Eingabe einer abweichenden E-Mailadresse, bzw. ein Versand des Gutscheins/Vouchers an eine solche ist nicht möglich.
3. BERECHNUNG DER LIEFERZEIT
a) Für die Berechnung der Lieferzeit von sog. „Sofort“-Bestellungen gelten die folgenden Grundsätze:
Die Berechnung der Lieferzeit beginnt ab dem Moment, in dem die Bestellung in unserem Webshop unter www.dominos.de oder in unserer App getätigt und an den für die Ausführung der jeweiligen Bestellung zuständigen Domino’s Store erfolgreich übermittelt wurde, die genau erfasste Uhrzeit wird dem Kunden zusammen mit den weiteren vertragsrelevanten Informationen in der Bestellbestätigung per E-Mail mitgeteilt.
Dann folgt eine automatische Berechnung der für die entsprechende Bestellung des Kunden relevanten Lieferzeit im Rahmen des Domino´s internen Systems, in welche folgende Faktoren einfließen:
1. Der Zeitpunkt, in welchem der Lieferfahrer den Store mit der zu liefernden Bestellung verlässt;
2. Mittels einer Navigationssoftware wird die Fahrzeit zwischen dem teilnehmenden Store und der vom Kunden angegebenen Lieferadresse unter Einberechnung der aktuellen Verkehrslage berechnet;
3. Es wird eine systemseitig ermittelte, pauschale sog. Laufzeit vom abgestellten Lieferfahrzeug bis zur vom Kunden angegeben Lieferadresse, also dessen Wohnungstür, oder sonstigem Übergabeort, angenommen, wobei es insoweit nicht auf die tatsächliche Zeit ankommt, die der Fahrer vom Fahrzeug zum Lieferort benötigt.
Die Summe aus 2. und 3. wird als Zeitwert zu 1. addiert und ergibt dann die systemseitig errechnete gesamte Auslieferungszeit für die entsprechende Bestellung, welche von der realen Lieferzeit abweichen kann. Diese Auslieferungszeit wird zu der Zubereitungszeit addiert, welche mit der Abgabe der Bestellung des Kunden im Webshop oder per App und erfolgreicher Übermittlung an den für die Durchführung der Bestellung zuständigen Domino’s Store beginnt und mit dem Verlassen des Lieferfahrers des zuständigen und teilnehmenden Stores zum Zwecke der Auslieferung endet.
b) Für die Berechnung von sog. „Termin“-Bestellungen gelten die folgenden Grundsätze:
Berechnungsgrundlage und Beginn des für die Berechnung der Lieferzeit relevanten Zeitpunktes ist hier die vom Kunden als Wunschliefertermin angegebene Uhrzeit. Die Berechnung der systemseitig berechneten Auslieferungszeit erfolgt ansonsten wie unter vorstehender Ziffer 3. a) beschrieben.
Weicht die so berechnete Auslieferungszeit um mehr als 25 Minuten von dem Wunschliefertermin des Kunden ab, so ist dieser berechtigt, einen Coupon für eine Gratis-Pizza zur Einlösung in dem teilnehmenden und für die Ausführung der Bestellung zuständigen Domino’s Store zu erhalten, wobei der Gutschein nur per E-Mail übermittelt wird und nur gemäß folgender Ziffer 4 eingelöst werden kann.
4. EINLÖSEN DES COUPONS
Der Coupon kann nur bei einem teilnehmenden und für die Durchführung der entsprechenden Bestellung im Sinne der vorstehenden Ziffer 3 zuständigen Domino’s Store eingelöst werden. Der Coupon gilt alleinig für eine Gratis-Pizza der Größe Classic oder Medium, jedoch nicht für individuelle Pizzen, Lunchpizzen oder Cheesy- & Garlic Crust Pizzen (Gratispizza). Der Coupon ist ausschließlich online im Webshop unter www.dominos.de oder in unserer Domino’s App einlösbar, entweder auf der Website „www.dominos.de“ oder im Rahmen des Bestellvorgangs. Im Rahmen des Bestellvorganges kann der Kunde bei Eingabe des entsprechenden Codes vor Absendung der Bestellung erkennen, ob sein Coupon in dem zuständigen Domino’s Store einlösbar ist. Es gilt der Mindestbestellwert des entsprechenden Stores. Der Coupon kann nur einmalig eingesetzt werden. Der Coupon ist für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang der E-Mail gültig und nur in der Zeit vom 05.10.2022 bis zum 30.09.2023 einlösbar.
Die Einlösung des Coupon erfolgt bei, bzw. durch den jeweils für die Durchführung der entsprechenden Bestellung lokal zuständigen und an der Kampagne teilnehmenden Domino’s Store. Dieser wird, sofern er an der Kampagne teilnimmt, im Falle der Ausgabe des Gutscheins/Vouchers alleiniger Vertragspartner des Kunden. Die Domino´s Pizza Deutschland GmbH ist lediglich für die Ausstellung eines Gutscheins/Vouchers verantwortlich.
Eine Barauszahlung, Gutschrift oder Umwandlung des Coupons ist nicht möglich.
5. BEENDIGUNG/AUSSETZUNG DER KAMPAGNE 25 Minuten Lieferzeit
Die Domino´s Pizza Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, die Kampagne „25 Minuten Lieferzeit“ zu jeder Zeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen und ohne Ausgabe weiterer Gutscheine/Voucher an dem betreffenden Tag auszusetzen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Domino´s Pizza Deutschland GmbH insbesondere Gebrauch, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Kampagne 25 Minuten Lieferzeit untersagt ist oder nicht gewährleistet werden kann.
Etwaige bis zum Zeitpunkt einer solchen Beendigung der Kampagne ausgegebene Gutscheine/Voucher behalten Ihre Gültigkeit und sind innerhalb des Zeitraumes der Kampagne weiterhin einlösbar.
6. BESTELLUNG MEHRERER PIZZEN
Bei der Bestellung mehrerer Pizzen in einer Bestellung wird, auch wenn hierdurch die Lieferzeit in Bezug auf mehrere Pizzen überschritten wird, insgesamt nur ein Coupon für eine Pizza zum Abruf bereitgestellt.
7. DATENSCHUTZ
Um dem Kunden den Voucher zukommen lassen zu können, müssen wir bestimmte personenbezogene Daten verarbeiten.
Die Art der von uns verarbeiteten persönlichen Informationen und Daten, einschließlich der Informationen darüber, wie wir diese persönlichen Informationen und Daten verwenden und weitergeben, ist in unserer Datenschutzrichtlinie unter https://www.dominos.de/datenschutz aufgeführt.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Domino’s Pizza Deutschland GmbH (einschließlich ihrer Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Auftragnehmer, Mitarbeiter, Lieferanten und verbundenen Unternehmen) nicht für Ansprüche, entgangenen Gewinn, Geschäfts- oder Firmenwert, direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden (Verluste), die dem Kunden bei oder im Zusammenhang mit der Domino´s 25 Minuten Lieferzeit entstanden sind.
Die Domino’s Pizza Deutschland GmbH haftet weiterhin nicht für die ordnungsgemäße Aus- und Durchführung der jeweils durch den Kunden getätigten Bestellung, sowie für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den jeweiligen Domino’s Pizza Betrieb. Dies gilt nicht im Falle von Bestellungen in von der Domino’s Pizza Deutschland GmbH selbst betrieben Domino’s Stores.
Die Domino’s Pizza Deutschland GmbH haftet weiterhin nicht für die tatsächliche Einlösung/Akzeptanz des entsprechenden Gutscheins/Vouchers durch den jeweils zuständigen Domino’s Pizza Store, bzw. dessen Betreiber:in als selbständige/r Unternehmer:in. Dies gilt nicht im Falle von Bestellungen in von der Domino’s Pizza Deutschland GmbH selbst betrieben Domino’s Stores.
In allen Fällen dieses Abschnittes ist die Haftung der Dominos Pizza Deutschland GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers oder sog. Kardinalpflichten in Rede stehen.
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. ALLGEMEINES
a) Diese Einlöse- und Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist, sofern gesetzlich zulässig, Hamburg.
b) Ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen dieser Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.