Allgemeine Liefer- und Zahlungs-Bedingungen der Domino's Betriebe
I. Allgemeines
II. Vertragsschluss
„VIP-Bestellung“ – ist eine zusätzliche Leistung, welche vor Abschluss des Bestellvorgangs für die dort benannte Gebühr durch Aktivierung des Buttons zu der Bestellung hinzugebucht werden kann und damit deren Bestandteil wird. Die Höhe der Gebühr kann je ausführendem Domino’s Betrieb abweichen.
Die „VIP-Bestellung“ ist sowohl bei Abholung als auch bei Lieferung buchbar und kann auf der Webseite oder in der Domino’s App gebucht werden.
Bei Vereinbarung einer Terminlieferung oder einer bestimmten Abholzeit ist die „VIP-Lieferung“ nicht buchbar.
Bei der „VIP-Bestellung“ handelt es sich um eine Leistung, welche die Bestellung des Kunden im Rahmen des Bestell- und Zubereitungsprozesses vorrangig behandelt, indem diese innerhalb der Reihenfolge der Bestelleingänge auf dem Bestelleingangsmonitor im zuständigen Domino’s Betrieb vorrangig an oberster Stelle vor solchen Bestellungen, welche nicht als „VIP-Bestellungen“ getätigt werden, angezeigt und bearbeitet wird, damit diese schnellstmöglich zur Auslieferung gelangt oder abgeholt werden kann. Eine Bevorzugung gegenüber solchen Bestellungen, welche sich bei Eingang der Bestellung bereits im Zubereitungsprozess befinden, erfolgt ausdrücklich nicht.
Bei Eingang mehrerer zeitlich aufeinanderfolgender „VIP-Bestellungen“ erfolgt deren Berücksichtigung im Bestellprozess nach der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bei Domino’s.
Bei Buchung der „VIP-Bestellung“ garantiert Domino’s weder, dass die Bestellung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Kunden angeliefert wird, noch dass diese zu einer bestimmten Zeit im Domino’s Betrieb zur Abholung bereit steht. Die entsprechende Bestellung wird lediglich unter Berücksichtigung der betrieblichen Auslastung und Abläufe bevorzugt im Bestelleingangsprozess im Domino’s Betrieb behandelt und bearbeitet.
Die „VIP-Bestellung“ ist nur in teilnehmenden Domino’s Betrieben als zusätzliche Leistung buchbar.
Den ausführenden Domino‘s Betrieben steht es frei, die Funktionalität „VIP-Bestellung“ je nach betrieblichen und technischen Erfordernissen jederzeit ganz oder teilweise einzuschränken oder abzuschalten, sodass diese dann im Bestellprozess nicht buchbar ist.
III. Lieferung
Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch Domino's zugesagt werden muss.
IV. Bezahlung
Bei der Bezahlung der Ware im Zeitpunkt der Ausgabe in dem örtlichen Domino's-Betrieb oder im Zeitpunkt der Auslieferung an der Lieferadresse hat der Kunde - vorbehaltlich der Einrichtung aller Zahlungssysteme durch den örtlichen Domino's-Betrieb - die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten:
a. Barzahlung
Die Zahlung erfolgt in dem Domino's-Betrieb oder an den Domino's-Boten.
Bei Bestellung der Ware über den Domino's-Webshop kann der Kunde den Rechnungsbetrag auch durch Online-Zahlung unter Auswahl einer der folgenden Bezahlverfahren vornehmen. Dabei zahlt der Kunde mit schuldbefreiender Wirkung jeweils an den von Domino's beauftragten Zahlungsdienstleister, dies ist entweder die Wirecard Bank AG mit Sitz Einsteinweg 35 in 85609 Aschheim, oder die ADYEN BV mit Sitz Simon Carmiggeltstraat 6-50 in 1011 DJ Amsterdam, Niederlande. In diesen Fällen zieht der zuständige Zahlungsdienstleister im eigenen Namen für Rechnung des die Kundenbestellung ausführenden Domino's-Betriebes den Rechnungsbetrag für die bestellte Ware bei dem Kunden ein:
a. Online-Kreditkarteneinsatz im Fernabsatz (MasterCard, VISA)
Bei dem Bestellverfahren über den Webshop erfolgt die Eingabe der Kreditkartendaten und des Namens des Karteninhabers mit der Online-Zahlungsanweisung, wodurch der Rechnungsbetrag durch die Kreditkartenorganisation über den Zahlungsdienstleister zur Auszahlung an den Domino's-Betrieb gelangt und dem Kreditkarten-Konto des Kunden belastet wird.
b. Online-Zahlung über ein Pay Pal-Konto
Bei dem Bestellverfahren über den Webshop sendet der Kunde eine Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrages über Pay Pal, wobei der Zahlungsauftrag über ein Pay Pal-Zahlungskonto des Kunden ausgeführt und der angewiesene Betrag dem Zahlungsdienstleister es Empfängers gutgeschrieben wird.
Zur Sendung einer Zahlung mit Pay Pal muss der Kunde sich bei Pay Pal in Deutschland anmelden und sein Pay Pal-Konto verifizieren. Für die erstmalige Anmeldung des Kunden ist in dem Domino's-Webshop ein Link auf das Online-Portal von Pay Pal integriert.
Im Rahmen des Pay Pal Online-Bezahlverfahrens bietet Domino's dem Kunden die Nutzung des Pay Pal-Einzugsverfahrens an, damit der Kunde auch bei künftigen Bestellungen die Sendung der Zahlung über Pay Pal vornehmen kann (sog. recurring payments), ohne jeweils zuvor erneut seine Anmeldung und Verifizierung seines Pay Pal-Kontos durchführen zu müssen. Hierzu erteilt der Kunde im Fall seines Einverständnisses den Zahlungsdienstleister von Domino's die Ermächtigung, jeweils den für künftige Bestellung von Waren an den die Bestellung ausführenden Domino's-Betrieb geschuldeten Rechnungsbetrag direkt von dem Pay Pal-Konto des Kunden einzuziehen. Zugleich schließt der Kunde dabei mit Pay Pal eine Zahlungsvereinbarung, gemäß der Pay Pal angewiesen wird, die von dem Zahlungsdienstleister angeforderten Beträge von dem Pay Pal-Konto des Kunden zur Verfügung zu stellen.
Der örtliche Domino's-Betrieb wird eine solche Belastung des Kontos eines Kunden bei Pay Pal über den beauftragten Zahlungsdienstleister nur dann und nur in der Höhe veranlassen, wenn und soweit dies durch eine Bestellung von Waren bei dem Domino's-Betrieb veranlasst wurde.
Im Fall einer etwaigen unberechtigten Belastung des Pay Pal-Kontos eines Kunden durch einen Domino's-Betrieb oder im Falle eines Missbrauchs dieser Befugnis zu Lasten des Kunden haftet dem Kunden nur der Inhaber des Domino's-Betriebes, der diese unberechtigte Zahlung über das Pay Pal-Konto des Kunden veranlasst hat. Für einen hierdurch dem Kunden entstandenen Schaden besteht keine Mithaftung der übrigen Domino's-Betriebe oder der Systemzentrale Domino's Pizza Deutschland GmbH, es sei denn, diese hätten die unberechtigte Belastung des Pay Pal-Kontos des Kunden aufgrund eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens zu vertreten.
Die von dem Kunden gewünschte Zahlungsweise muss bereits bei der Bestellung angegeben werden. Anderenfalls besteht keine Verpflichtung von Domino's zur Ausführung der Bestellung.
V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Domino's.
VI. Mängelhaftung
VII. Datenschutz/Jugendschutz
IX. externe Links, Haftungsausschluss
Domino's übernehmen keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website verlinkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von Domino's erreichbaren Internet-Seiten enthalten sind, sind ausschließlich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internetseiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Möglichkeiten, die dort genutzt werden können.
X. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Domino's und Kunden aufgrund der Bestellung von Waren zur Ausgabe oder Auslieferung an den Kunden gilt ausschließlich das materielle und formelle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und derjenigen Regelungen des Internationalen Privatrechts, die zu der Anwen-dung eines anderen als des deutschen Rechts führen würden.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die bestellte Ware an den Kunden ausgegeben oder ausgeliefert wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Domino's und dem Kunden ist das am Ort des die Bestellung ausführenden Domino's-Betriebes zuständige Gericht, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
XII. Regelungslücke
Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tatsächlich nicht geeinigt, so ist Domino's unter Berücksichtigung und in Ergänzung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
XIII. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines zwischen dem Kunden und Dominos's jeweils geschlossenen Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbe-dingungen nichtig oder unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Liefervertrages im Ganzen und der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Parteien des Liefervertrages sind verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Verfasser: Domino's Deutschland GmbH
(Stand: 01. April 2016)
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